Werde ich Domaineigner (Admin-C) der bestellten Domains?
Ja, Sie werden als Domaineigner und Admin-C eingetragen und haben somit alle Rechte an der beantragten Domain.

Hinweis:

Die Veröffentlichung Ihrer Daten als Domaineigner in den Whois-Servern der jeweiligen NICs ist zwingende Voraussetzung für die Registrierung einer Domain. Sie sind als Domaineigner unter anderem auch verantwortlich für die Verletzung von Rechten Dritter (z.B. Marken- oder Patentrechte). Sie können also keine Domain besitzen und "anonym bleiben".
Darf ich nur meinen eigenen Namen als Domain beantragen?
Nein. Sie können jeden beliebigen Namen beantragen, wenn Sie dadurch nicht gegen das Markenrecht verstoßen.
Ich habe bereits eine Domain, möchte mit dieser aber zu Keller-Systems e.K. wechseln ?
In diesem Falle wird ein Providerwechsel, ein sogenannter KK-Antrag fällig.
Was ist ein KK-Antrag ?
Der KK-Antrag beschreibt, wie der Wechsel eines Domainnamens zu einem neuen Provider vollzogen werden muss. Der KK-Antrag ist im Grunde genommen nur auf .de-Domains anwendbar, da dies eine spezielle Verfahrensweise der DENIC ist. Jedoch wird in der Regel auch ein Registrarwechsel bei .com-, .net- und .org-Domains als "KK" bezeichnet.
Kann ich bei Keller-Systems e.K. auch .com, .org, .net oder andere Top-Level-Domains bestellen?
Wenn Sie bereits ein Webhosting Paket bei Keller-Systems e.K. haben, können Sie die gewünschte internationale Domain bestellen - wenn diese noch verfügbar ist.
Ist eine Änderung eines beantragten Domainnamens möglich?
Eine nachträgliche Änderung des Domainnamens ist nach der Bestellung leider nicht mehr möglich.

Die einzige Möglichkeit besteht in der Kündigung und der anschließenden Neubeantragung. Bitte beachten Sie, dass Keller-Systems e.K. leider die Kündigung einer bereits im Paket enthaltenen kostenlosen Domain nicht mit einem geänderten kostenlosen Domainneuantrag ersetzen kann, da bei jeder Neuregistrierung bereits Kosten entstehen.

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